Betriebsärztliche Betreuung

Betriebsärztliche Betreuung

Betriebsärztliche Betreuung und professionelle Beratung in allen Bereichen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes.

Unternehmer sind nach § 2 Abs. 1 Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) verpflichtet, einen Betriebsarzt und eine Fachkraft für Arbeitssicherheit zu bestellen.

Zu den Tätigkeiten des Betriebsarztes gehört:

  • regelmäßige Begehung von Arbeitsstätten und Arbeitsplätzen
  • Teilnahme an Sitzungen zum Arbeitsschutzausschuss (ASA)
  • auf Maßnahmen zur Prävention hinzuwirken und aufzuklären
  • Beratung des Arbeitgebers bezüglich der Planung und Unterhaltung von Betriebsanlagen
  • Auswahl und Beratung von persönlicher Schutzausrüstung (PSA) und Körperschutzmitteln
  • Fragen in Ergonomie und Arbeitsplatzeinrichtung
  • Organisation der Ersten Hilfe im Betrieb
  • Fragen zum Arbeitsplatzwechsel und Wiedereingliederung nach Krankheit