Arbeitsschutzausschusssitzungen

Arbeitsschutzausschusssitzungen

Das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) fordert in § 11 die Bildung eines Arbeitsschutzausschusses für Betriebe mit mehr als 20 Mitarbeitenden. Dieser setzt sich zusammen aus einem Mitglied der Geschäftsführung, zwei Mitgliedern des Betriebsrates (falls vorhanden), den Sicherheitsbeauftragten, Betriebsarzt sowie der Fachkraft für Arbeitssicherheit. Dieses Gremium soll einmal pro Quartal tagen, und über die Belage des Arbeitsschutzes im Unternehmen beraten, und erforderliche Maßnahmen planen und umsetzen. Wir unterstützen den Unternehmer tatkräftig bei der Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung dieser Sitzungen.