Beratung und Unterstützung bei der Durchführung von Unterweisungen
Der Unternehmer ist verpflichtet seine Mitarbeitenden vor Aufnahme der Tätigkeit und im Anschluss mindestens einmal jährlich über die Gefahren an seinem Arbeitsplatz zu unterweisen und die ggf. durch Unterschrift zu dokumentieren. Wir beraten und unterstützen den Unternehmer und seine Führungskräfte bei Vorbereitung und Durchführung dieser Aufgabe.