Gefährdungsbeurteilung

Beratung und Unterstützung bei der Durchführung der Gefährdungsbeurteilung

Mithilfe der Gefährdungsbeurteilung (GBU) kann eine ganzheitliche Beurteilung aller belastenden Faktoren am Arbeitsplatz durchgeführt werden. Anhand dieses Analyseverfahrens ist es möglich, Verbesserungen für die Ausübung der Tätigkeit am Arbeitsplatz festzulegen und dabei die gesundheitsschädigenden Einflüsse und Belastungen zu verringern oder bestenfalls aufzuheben. Hierbei wird festgestellt, wo die Beanspruchungen und Belastungen eines jeden Arbeitnehmers liegen. Eine Kontrolle des Verhaltens oder der Leistung des Arbeitnehmers ist dabei nicht Bestandteil der Untersuchung. Eine Wiederholung der GBU ist alle zwei Jahre oder bei einer gravierenden Veränderung der Arbeitsplatzbedingungen durchzuführen.

Das staatliche Recht fordert in diversen Bereichen vom Unternehmer eine solche Gefährdungsbeurteilung (z. B.: für Tätigkeiten und Arbeitsplätze, Arbeits- und Betriebsmittel, Gefahrstoffe und Arbeitsstätte).
Wir beraten und unterstützen den Unternehmer tatkräftig bei der Umsetzung dieser Forderungen.