Beratung nach ASiG §6

Beratung nach ASiG §6

  • Beratung bei der Planung, Ausführung und Unterhaltung von Betriebsanlagen sowie sozialen und sanitären Einrichtungen
  • Beratung bei der Beschaffung von technischen Arbeitsmitteln und der Einführung von Arbeitsverfahren und Arbeitsstoffen
  • Beratung bei der Auswahl und Erprobung von Körperschutzmitteln
  • Regelmäßige Begehung der Betriebsstätte
  • Untersuchung von Arbeitsunfällen
  • Beratung bei der Gestaltung der Arbeitsplätze, des Arbeitsablaufs, der Arbeitsumgebung und in sonstigen Fragen der Ergonomie
  • Beratung bei der Organisation der „Ersten Hilfe“ im Betrieb
  • Beratung bei der Beurteilung der Arbeitsbedingungen (Gefährdungsbeurteilung)
  • Beratung in besonderen Fällen, z. B. Jugendlichen und Schwangere
  • Unterstützung bei der Unterweisung und Schulung von Mitarbeitenden und Sicherheitsbeauftragten

Die Maßnahmen zur Arbeitssicherheit werden ausschließlich von Fachkräften für Arbeitssicherheit durchgeführt.